Das Sakrament der Firmung wird auch als Sakrament des Heiligen Geistes bezeichnet. Es bestärkt und befähigt, den Glauben als Zeuge Christi in Wort und Tat zu verbreiten. Die Firmung ist die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das die Eltern und Paten bei der Taufe stellvertretend geleistet haben. Daher vollendet die Firmung die Taufe. Durch Handauflegung und Salbung wird der Heilige Geist auf den Firmling übertragen. Da in den meisten Fällen der (Weih-)Bischof die Firmung spendet, stellt sie zudem eine sichtbare Verbindung des Gläubigen zum Bistum und zur Weltkirche dar. Neben Taufe und Eucharistie zählt die Firmung zu den Einführungssakramenten.
Gut zu wissen
Das Wort "Firmung" leitet sich von lateinisch "firmatio" ab und bedeutet "Bestätigung" oder "Bekräftigung".
Damit der Gläubige zur Firmung zugelassen wird, muss er getauft sein und innerlich und äußerlich seine Bereitschaft zur Firmung zeigen
- durch den Wunsch, gefirmt zu werden
- durch die Teilnahme an der Firmvorbereitung
- durch das Mitfeiern der Eucharistie
- ein Alter erreicht haben, mit dem er sich der Tragweite der Firmung bewusst ist
Zur Anmeldung für die Firmung wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro (siehe unten).
Die Aufgaben des Firmpaten entsprechen jenen des Taufpaten: Er soll also den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen. Weitere Voraussetzungen: Der Firmpate muss römisch-katholisch, gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein.
Der (Weih-)Bischof oder Abt spendet die Firmung. Er ist als Träger des Apostelamtes der ordentliche Spender. Durch eine entsprechende Vollmacht kann auch ein Priester die Firmung erteilen.
Während der Firmung legt der Bischof die Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet mit geweihtem Öl ein Kreuz auf dessen Stirn (Chrisamsalbung). Dabei spricht er: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Der Firmling antwortet mit "Amen". Zum Zeichen seiner Unterstützung legt der Pate bei der Firmung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.
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